DSK

Verleih von Dachzelten, Wohnwagen und Zubehör
 

AGB´s Dachzelt

1. Montage
Für die Dachzeltmontage wird mindestens ein Helfer zum Heben auf das Fahrzeugdach und zum Abbau
benötigt.
Der Mieter teilt dem Vermieter im Vorfeld das Fahrzeugmodell mit und welche Art von Dachreling
vorhanden ist.
Sollte kein Dachaufbau vorhanden sein, kann dieser vor Ort, je nach Verfügbarkeit angemietet werden.
Da wir diese Teile vom Händler zukaufen, übernehmen wir keine Gewähr für eventuell nicht passende
Teile, die fahrzeugspezifisch von Thule geliefert werden und nicht vorher am Fahrzeug getestet wurden.
Die Montage erfolgt gemeinsam Vermieter-Mieter.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Anbringung des Dachzeltes entstehen,
da der Mieter beim Auf- und Abbau mit tätig wird.


2. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
Die Mietkosten sind zu 100% nach Abschluss des Mietvertrags per Paypal oder Banküberweisung fällig.
Nach Zahlungseingang ist die Buchung verbindlich.
Das Zahlungsziel beträgt drei Wochen nach Rechnungsstellung, soweit dieses noch vor Abholung des Dachzeltes liegt. Ansonsten verringert sich das Zahlungsziel entsprechend.
Sollte der Mieter das Zahlungsziel nicht einhalten, ist der Vermieter berechtigt, das Dachzelt 3 Tage nach dem Zahlungsziel weiterzuvermieten. Eine Zahlungsaufforderung erfolgt in diesem Falle nicht. Die Buchung gilt als storniert, Ansprüche ergeben sich für beide Parteien nicht. Sollte das Dachzelt nicht abgeholt werden, gilt dies als Stornierung und es fallen Stornogebühren in Höhe von 100% an.
Stornierung bis 6 Wochen vor Anmietdatum kostenlos
Stornierung bis 4 Wochen vor Anmietdatum 25% Stornogebühr
Stornierung bis 2 Wochen vor Anmietdatum 50% Stornogebühr
Bei Stornierung innerhalb zwei Wochen bis zum Anmietdatum 100% Stornogebühr
Bei verspäteter Abholung bzw. vorzeitiger Rückgabe und bei Nichtabholung fällt die Gesamtsumme an
Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Stornierung beim Vermieter


3. Kaution
Die Kaution kann bei Abholung bar bezahlt werden oder vorab per Paypal-Freunde oder Banküberweisung.
Bei Paypalzahlungen, die über Waren und Dienstleistungen getätigt werden, werden die Gebühren bei
der Rückerstattung der Kaution einbehalten.


4. Vermietung / Rückgabe
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand d. h.
gereinigt und desinfiziert zu übergeben.
Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über. Dieser überprüft in
regelmäßigen Abständen, spätestens nach den ersten 100 km und danach alle 500 km den festen Sitz und
muss gegebenenfalls die Schrauben nachziehen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in voll funktionsfähigem Zustand zurückzugeben.
Eventuell vorhandene Schäden werden bei Anmietung protokolliert und von beiden Seiten unterzeichnet.
Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, so behält der Vermieter die Kaution ein, begleicht die
Reparaturkosten und der Mieter erhält nach erfolgter Reparatur die Restsumme zurückerstattet.
Dies kann bis zu 3 Monate dauern, wenn der Mietgegenstand gleich im Anschluss wieder vermietet ist.
Entsteht während der Anmietzeit ein Mangel am Mietgegenstand oder am Zubehör, ist der Vermieter
umgehend telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen, damit der Mietgegenstand im Anschluss
weitervermietet werden kann.
Sollte der Mietgegenstand im Anschluss durch Schäden oder verspäteter Rückgabe nicht weitervermietet
können, so trägt der Mieter die Kosten für den Ausfall.
Hierfür empfehlen wir dem Mieter eine geeignete Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden an
Mietsachen aufkommt.
Vermieter und Mieter kontrollieren den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel und
Funktionsfähigkeit.
Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und der Mieter erhält eine Kopie.
Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne
Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen
festzulegen.
Der Mieter hat den Mietgegenstand sauber (ohne Unrat) dem Vermieter zurückzugeben, während der
Anmietdauer sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Er haftet für alle Schäden, die über eine
gewöhnliche Abnutzung hinausgehen (Riss im Soff, in Hülle, defekte Reißverschlüsse, defekte Zeltstangen
etc.). Dies kann vom Mieter auch über seine private Haftpflichtversicherung erfolgen, wenn die
Reparaturkosten die hinterlegte Kaution übersteigen.
Bei einem Totalschaden oder Verlust des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter den
Mietgegenstand zum derzeitigen Neuwert zu ersetzen.
Dies gilt ebenso für fehlendes oder defektes Zubehör.


5. Sonstiges
- Das Mietobjekt wird direkt bei DSK in Bad Herrenalb abgeholt
- Die Übergabe erfolgt wie in den AGB Nr. 1 beschrieben
- Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste
- Das Mietobjekt ist pfleglich zu behandeln. bei starker Verschmutzung wird ein Aufpreis fällig
- Im gesamten Mietobjekt gilt Rauchverbot jeglicher Art!
- Tiere sind im Mietgegenstand nicht erlaubt, bei Zuwiderhandlungen zahlt der Mieter eine zusätzliche
   Reinigungspauschale von 250,00 Euro
- Das Mietobjekt darf nicht mit Schuhen betreten werden
- In dem gesamten Mietgegenstand gilt absolutes Rauchverbot jeglicher Art
- Die Spannbetttücher sind Eigentum der DSK und werden gereinigt zur Verfügung gestellt
- Das Mietobjekt darf nicht selbst montiert oder demontiert werden
- Das Mietobjekt ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben - siehe AGB Nr. 4
- Bei Schäden oder Verlust haftet der Mieter zu 100%
- Nach Montage verpflichtet sich der Mieter, Schrauben und Verbindungen spätestens nach 100 km,
  danach regelmäßig spätestens nach 500 km auf festen Sitz zu prüfen und ggf. nachzuziehen
- Die Höhe und Breite der Fahrzeuge inkl. des Mietgegenstandes müssen berücksichtigt werden und
  werden auf Wunsch am Tag der Anmietung gemessen und vermerkt, um Schäden am Fahrzeug und des
  Mietgegenstands zu vermeiden, zum Beispiel bei Einfahrten in Parkhäuser, auf Fähren, etc.
- Die Benutzung von Autowaschanlagen ist während der Anmietdauer untersagt, da Schäden entstehen
  könnten
- Das Mietobjekt muss ordnungsgemäß verschlossen und gesichert sein, wenn das Fahrzeug, auf dem er
  montiert ist, in Bewegung gesetzt wird
- Es dürfen keine weiteren Lasten (z.B. Surfbrett, Kanu o.ä.) auf dem Mietgegenstand befestigt werden
- Das Fahrzeug, auf dem der Mietgegenstand montiert ist darf höchstens 100 bzw. 130km/h fahren. Diese
  Geschwindigkeit dürfen auch nicht Transportmittel, auf denen das Fahrzeug mitgenommen wird (z.B.
  Autozüge), überschreiten
- Im Dachzelt dürfen keine Haarsprays, Deosprays, Raumsprays oder ähnliche Sprays benutzt werden
- Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Art und Weise zu schützen
- Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet
- Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im
  Fahrzeugschein und zählen für Aufbauten während der Fahrt
- Eine Ausweiskopie verbleibt mit der Kaution bis zur Rückgabe des Mietgegenstands beim Vermieter
- Weitere Vereinbarungen werden schriftlich im Mietvertrag festgehalten

 
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